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Neues aus dem Stadtrat
Zweckvereinbarung zur ÖPNV-Aufgabenträgerschaft
Im Sommer 2022 ist eine wichtige und wegweisende Entscheidung für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Neu-Ulm gefallen: In einer Sondersitzung am 28. Juli 2022 hatte der Neu-Ulmer Stadtrat beschlossen, die ÖPNV-Aufgabenträgerschaft vom Landkreis Neu-Ulm zu übernehmen. Das bedeutet, dass die Stadt den ÖPNV in Neu-Ulm künftig selbst organisieren und gestalten wird. Zudem soll eine Direktvergabe der Verkehrsleistungen an die SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH erfolgen. Zielsetzung der Stadt ist es, durch die eigene Trägerschaft das ÖPNV-Angebot im Stadtgebiet zu optimieren.
Im Zuge des Beschlusses wurde die Stadtverwaltung auch beauftragt, einen Nahverkehrsplan zu erstellen. Dieser bildet die Grundlage für die Ausgestaltung des ÖPNV. Im Rahmen der Nahverkehrsplanung soll es dieses Jahr noch eine Onlinebeteiligung geben, bei der die Bürgerschaft Anregungen für den Nahverkehrsplan abgeben kann. Alle weiteren Details werden noch bekannt gegeben.
Inzwischen haben der Landkreis und die Stadt Neu-Ulm eine Zweckvereinbarung zur ÖPNV-Aufgabenübertragung erarbeitet. Diese regelt die künftige Zusammenarbeit zwischen Stadt und Landkreis insbesondere beim Linienverkehr. Die Vereinbarung wurde in der Stadtratssitzung am 26. Juli 2023 offiziell beschlossen.
Die Beschlussvorlage sowie die Zweckvereinbarung kann im Rats- und Bürgerinfosystem eingesehen werden:
Rats- und Bürgerinfosystem: Sitzung des Stadtrates 26.07.2023 (neu-ulm.more-rubin1.de)