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Kommunalwahl 2026: Informationen für Wahlhelferinnen und Wahlfer
Für die Umsetzung der Kommunalwahl ist die Stadt Neu-Ulm auf die Unterstützung von Wahlhelferinnen und Wahlhelfer angewiesen.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Wahlhelfertätigkeit bei der Kommunalwahl 2026.
Als Wahlhelferin / Wahlhelfer melden
Zur Unterstützung bei der Umsetzung der Kommunalwahl sucht die Stadt Neu-Ulm für den Wahltag (Sonntag, 8. März 2026), den darauffolgenden Tag (Montag, 9. März 2026) sowie für eine eventuelle Oberbürgermeister-Stichwahl am Sonntag, 22. März 2026 engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Für eine Mitarbeit müssen Sie wahlberechtigt für die Kommunalwahl sein.
Sie möchten die Stadt bei der Wahl unterstützen? Dann melden Sie sich gerne als freiwillige Wahlhelferin bzw. freiwilliger Wahlhelfer:
Wichtiger Hinweis
Bei der Kommunalwahl sind Sie zwei Tage im Einsatz: am Sonntag, 8. März und am Montag, 9. März 2026.
Kommt es zu einer Stichwahl, können Sie auch am Sonntag, 22. März 2026, berufen werden. Diese Information steht in Ihrem Berufungsschreiben.
Aufwandsentschädigung für Wahlhelfertätigkeit
Für Ihre Wahlhelfertätigkeit erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100 Euro.
Schriftführerinnen und Schriftführer erhalten 110 Euro, stellvertretende Wahlvorsteher/-innen 120 Euro und Wahlvorsteher/-innen 130 Euro.
In der Woche vor der Wahl werden alle Helfenden in die konkreten Aufgaben am Wahltag eingewiesen. Für die Teilnahme an der Wahlprogramm-Schulung erhalten sie zusätzlich eine Entschädigung in Höhe von 15 Euro.
Im Falle einer Stichwahl erhalten Sie für Ihre Wahlhelfertätigkeit eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro. Schriftführerinnen und Schriftführer erhalten 70 Euro, stellvertretende Wahlvorsteher/-innen 80 Euro und Wahlvorsteher/-innen 90 Euro.
Aufgaben als Wahlhelfer/-in
Hier erfahren Sie, welche Aufgaben Sie als Wahlhelferin bzw. Wahlhelfer erwartet und von wann bis wann Sie in etwa im Einsatz sein werden.
- Wahlvorsteher/-in:
Als (Brief-) Wahlvorsteher/-in leiten Sie die gesamte Tätigkeit im (Brief-) Wahlvorstand und überwachen die Wahlhandlung. Bei Abwesenheit übernimmt dies Ihre Stellvertretung.
- Schriftführer/-in:
Als Schriftführer/-in dokumentieren Sie den Ablauf und die Ergebnisse der Auszählung durch Führen der Wahlniederschrift.
- Beisitzer/-in:
Als Beisitzer/-in unterstützen Sie bei einem reibungslosen Ablauf im Wahllokal und bei der Stimmzettelauszählung.
Zeitaufwand
Im Urnenwahllokal beginnt Ihr Einsatz entweder von 8.00 bis 13.00 Uhr oder von 13.00 bis 18.00 Uhr.
Im Briefwahllokal ist Ihre Anwesenheit spätestens ab ca. 16.00 Uhr erforderlich.
Ab 18 Uhr zählt das ganze Team gemeinsam die Stimmen der Oberbürgermeister- und Stadtratswahl aus.
Die Auszählung der Stimmen zur Kreistagswahl erfolgt am Montag, 9. März 2026 von 07.30 Uhr bis ca. 12.00 Uhr.
Weitere Informationen finden Sie im Berufungsschreiben.
Verpflegung
Sie versorgen sich am Wahltag selbst mit Speisen und Getränken.
Nach der Wahl
Nach dem Wahltag wird die Aufwandsentschädigung überwiesen
Kontakt
Sie haben noch weitere Fragen?
Dann wenden Sie sich gerne an das Neu-Ulmer Wahlamt:
Telefon: (0731) 7050-6100
E-Mail: wahlen@neu-ulm.de
