Haupt Inhalt

Betreuungsplätze sollen in Neu-Ulm 2026 zentral vergeben werden

Arbeitsgruppe aus freien Trägern und Stadtverwaltung hat Kriterien für Vergabe erarbeitet / Ausschuss für Familie, Bildung und Kultur spricht sich einstimmig für die Umstellung des Verfahrens aus

Garderobe in einem Kindergarten

Foto: Jürgen Hofstätter

3. Juli 2024  –  Die Stadt Neu-Ulm stellt die Vergabe der Betreuungsplätze im Stadtgebiet um. Bisher wurden die Plätze für Kinder im Kindergarten- und Krippenalter nach einer Anmeldung im KiTa-Portal direkt durch die jeweiligen Einrichtungen vergeben. Ab dem Jahr 2026 soll die Platzvergabe nun zentral 
geregelt werden. 

Der derzeitige Arbeitsaufwand bei der Vergabe der KiTa-Plätze in den Kindertageseinrichtungen ist enorm. Die Leitungen sind angehalten die Vergabe der Plätze in den jeweiligen Einrichtungen nach einheitlichen Kriterien, wie dem Alter der Kinder oder dem einrichtungsnahen Wohnort, zu steuern. Doch das aktuelle Verfahren hat bekannte Schwächen, vor allem im Bereich der Transparenz. Dies hatte in der Vergangenheit immer wieder zu Beschwerden von Familien geführt, die sich ungerecht behandelt fühlten. 

Die Stadt will daher nun die zentrale Platzvergabe für alle Kindertageseinrichtungen im Stadtgebiet einführen – also für städtische Einrichtungen gleichermaßen wie für die Einrichtungen der freien Träger. Um diese zentrale Vergabe auf den Weg zu bringen, wurde im Jahr 2021 eine Arbeitsgruppe gebildet. In dieser haben Vertreterinnen und Vertreter der freien Träger (AWO, Johanniter, evangelische und katholische Kirche, Verein Lebenswert) und der Stadtverwaltung die Grundsätze und Regularien der zentralen Vergabe erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen vor allem die Voraussetzungen und Anmeldegrundsätze, anhand derer KiTa-Plätze ab dem Kindergartenjahr 2026 vergeben werden sollen.

Eltern sind dann aufgerufen, zur Anmeldung ihrer Kinder online Informationen einzureichen. Abgefragt wird beispielswiese, wie alt Kinder zum Zeitpunkt einer gewünschten Aufnahme sind, ob sich bereits Geschwisterkinder in Betreuungseinrichtungen befinden oder ob Eltern berufstätig sind. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Arbeitsgruppe gemeinsam umfassende Anmeldegrundsätze- und Voraussetzungen erarbeitet hat, die bei der Vergabe der Plätze künftig zum Tragen kommen sollen. 

Die freien Träger und auch die Stadtverwaltung Neu-Ulm gehen davon aus, dass die Implementierung einer zentralen Kitaplatzvergabe die Transparenz und Fairness erhöhen und sicherstellen wird, sodass die knappen Betreuungsplätze effizient und bedarfsgerecht verteilt werden können. Geplant ist, dass die Steuerung und Umsetzung der zentralen Kitaplatzvergabe über die Stadtverwaltung Neu-Ulm organisiert und umgesetzt wird.

Der Ausschuss für Bildung Familie und Kultur hat am Dienstag sein „Go“ für dieses Vorgehen gegeben. Infolge sollen nun ab sofort die technischen Voraussetzungen für die Umstellung auf eine zentrale Vergabe erarbeitet werden. Ab März 2025 ist ein erster Testlauf, parallel zum bisherigen dezentralen Verfahren vorgesehen. Aktuell geht die Stadt Neu-Ulm davon aus, dass die komplette Umstellung auf das zentrale Verfahren ab März 2026 erfolgen wird.