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Kommunalwahl in Neu-Ulm: Briefwahl beantragen

Am 8. März sind Kommunalwahlen in Bayern. Neben der Stimmabgabe in einem Wahllokal können die Wahlberechtigten auch per Briefwahl ihre Stimme abgeben.
Am Sonntag, 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In Neu-Ulm werden an diesem Tag die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister, der Stadtrat sowie der Kreistag neu gewählt.
Alle Stimmberechtigten erhalten bis zum 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Dort finden Sie die Nummer und Adresse Ihres Wahllokals. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag zur Abstimmung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Neben der Stimmabgabe in einem Wahllokal können Sie auch per Briefwahl wählen. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie ab Montag, 2. Februar 2026 um 7 Uhr online beantragen – entweder über den QR-Code auf Ihrem Benachrichtigungsbrief oder folgenden Link:
Wahlschein & Briefwahlunterlagen beantragen (komuna.net)
Wichtige Fristen:
- Aufgrund einer Änderung der bayerischen Gemeinde- und Landkreiswahlordnung dürfen Briefwahlunterlagen erst ab dem 20. Tag vor der Wahl (16.02.2026) ausgegeben werden.
- Für eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person füllen Sie im Online-Antrag bitte alle mit (*) gekennzeichneten Pflichtfelder vollständig aus. Der Online-Antrag mit Briefzustellung ist möglich bis Mittwoch, 4. März 2026 um 12 Uhr.
- Darüber hinaus können Sie auch den Vordruck auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes nutzen oder die Briefwahl über einen formlosen mündlichen (nicht telefonischen) oder schriftlichen Antrag beantragen. Die persönliche Beantragung und Abholung im Bürgerbüro Neu-Ulm ist bis Freitag, 6. März 2026 um 15 Uhr möglich.
- Bei Postwegverlust können Sie den Antrag auf Briefwahl bis spätestens Samstag, 7. März 2026, 12 Uhr stellen, bei plötzlicher Erkrankung bis Sonntag, 8. März 2026 um 15 Uhr.
Nach der Beantragung der Briefwahl erhalten Sie folgende Unterlagen:
- einen Stimmzettel für jede Wahl (Stadtrat, Kreistag, Oberbürgermeister),
- einen Stimmzettelumschlag für alle Stimmzettel,
- einen hellroten Wahlbriefumschlag (mit Anschrift der Behörde, an die der Wahlbrief zu übersenden ist) für den Wahlschein und den Stimmzettelumschlag,
- ein Merkblatt für die Briefwahl.
Sobald Sie Briefwahlunterlagen erhalten haben, sollten Sie möglichst bald wählen und den Wahlbrief an das Wahlamt zurückschicken. Dieser muss bis spätestens Sonntag, 8. März 2026, um 18 Uhr beim Wahlamt eingehen, um in die Auszählung zu kommen.
Weitere wichtige Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier:
Kommunalwahl 2026 in Neu-Ulm
