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Neu-Ulmer Verkehrsüberwachung kontrolliert ab sofort auch in den Stadtteilen
3. Februar 2025 – Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Stadt Neu-Ulm kontrolliert künftig nicht mehr nur im innerstädtischen Kernbereich, sondern im gesamten Stadtgebiet. Der Bauausschuss hatte sich bereits im November vergangenen Jahres für die Ausweitung des Überwachungsgebiets ausgesprochen. Umgesetzt wird der Beschluss ab sofort.
Faktisch bedeutet die neue Regelung, dass die Außendienstmitarbeitenden der Verkehrsüberwachung künftig auch in den Neu-Ulmer Stadtteilen den ruhenden Verkehr überwachen werden. Also geparkte beziehungsweise haltende oder abgestellte Fahrzeuge.
Für die KVÜ bringt die Ausdehnung auf das gesamte Stadtgebiet eine deutlich erhöhte Flexibilität bei der Parkraumüberwachung mit sich. Denn bisher war es so, dass ausschließlich die Polizei in den Stadtteilen für die Kontrollen zuständig war. Grundlage für die Zuständigkeit war ein Vertrag zwischen der Stadt Neu-Ulm und dem Polizeipräsidium Kempten. Kam es zu Beschwerden in den Stadtteilen, konnte die KVÜ aufgrund mangelnder vertraglicher Zuständigkeit kein Personal zur Kontrolle entsenden. Bei der Stadt Neu-Ulm eingehende Beschwerden wurden bisher zuständigkeitshalber an die Polizeiinspektion Neu-Ulm weitergeleitet. Dieser Vertrag wird nun angepasst.
„Durch die Änderung können wir jetzt auch in den Außenbezirken tätig werden“, sagt Alexander Mangold, Leiter der städtischen Abteilung Straßen- und Verkehrsrecht. „Auch wenn der Kernbereich unserer Überwachung weiterhin die Innenstadt sein wird, so werden wir künftig auch in den Stadtteilen präsent sein. Wir erhoffen uns so schnellere Reaktionen auf Bürgerbeschwerden und gleichzeitig auch eine Verbesserung der Parkmoral“.