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Stadt verlängert Frist für Ablauf von Gaststättenerlaubnissen
15. März 2021 – Die Stadt Neu-Ulm verlängert aufgrund der Corona-Pandemie die Frist für den Ablauf von Gaststättenerlaubnissen.
Durch die Corona-Pandemie unterliegt die Ausübung des Gaststättengewerbes seit ca. einem Jahr teils erheblichen Einschränkungen. Einige Betriebe können seit dem 16. März 2020 nicht oder nur sehr eingeschränkt öffnen. Den Inhabern droht nach Ablauf eines Jahres das Erlöschen ihrer Gaststättenerlaubnis. Um die Betroffenen und die Verwaltung zu entlasten, wird der Ablauf der Erlöschensfrist bis zum 31. August 2022 verlängert. Ein Fristverlängerungsantrag wird erst wieder erforderlich, wenn der Erlaubnisinhaber nicht bis zum 31. August 2022 den Betrieb begonnen oder ausgeübt hat.
Die Verfügung im genauen Wortlaut:
Allgemeinverfügung zur Vermeidung des Erlöschens einer Gaststättenerlaubnis (PDF)