Haupt Inhalt

Statement der Stadt Neu-Ulm zu öffentlichen Äußerungen des Tennisvereins NTK Blau-Weiß

Schriftzug am Rathaus

20. Januar 2026  –  Zur Historie: Im Dezember 2025 hat die zweite Zivilkammer am Landgericht Memmingen entschieden, dass der Tennisverein NTK Blau-Weiß das von ihm in der Vergangenheit gepachtete Gelände an der Donau, das mehrere Tennisplätze im Außenbereich und auch eine Tennishalle mit Gastronomie umfasst und der Stadt Neu-Ulm gehört, räumen muss. Der Verein hat gegen das Urteil keine Berufung eingelegt. Der Vereinsvorstand hat kürzlich in der Öffentlichkeit und via Medien Vorwürfe gegenüber der Stadt erhoben. Diese Vorwürfe kann und will die Stadt Neu-Ulm so nicht unkommentiert stehen lassen.

Statement:

Zunächst ist festzuhalten: Die zweite Zivilkammer des Landgericht Memmingen hat rechtskräftig entschieden, dass der Verein NTK das städtische Gelände, das bislang gepachtet war, zu räumen hat. Die Einspruchsfrist ist abgelaufen, ein Rechtsmittel wird seitens des Vereins nicht eingelegt. Damit ist die Rechtslage eindeutig.

1. Entscheidung durch den Stadtrat – nicht durch Einzelpersonen
Entgegen der Darstellung des Vereins wurde das Vorgehen der Stadt, das Gelände nicht via Erbbaupacht an den Verein zu geben, nicht durch einzelne Personen bestimmt.

Maßgeblich für die Entscheidung waren vielmehr mehrheitliche Beschlüsse des Neu-Ulmer Stadtrates:
• Mehrheitlicher Beschluss vom 19. Februar 2025: Es soll kein Erbbaurechtsverhältnis mit dem Verein eingegangen werden
• Am 29. Oktober 2025 hat der Neu-Ulmer Stadtrat diesen Beschluss nochmals mehrheitlich bestätigt. Zudem wurde auch mehrheitlich beschlossen, keine weiteren Verhandlungen mit dem Verein mehr zu führen.

2. Umfangreiche Angebote – wiederholtes Verstreichenlassen von Fristen
Ebenso unzutreffend ist der Vorwurf, die Stadt mache „einen gesunden Verein platt“. Tatsächlich hat die Stadt dem Verein über mehrere Jahre hinweg die Möglichkeit eröffnet, das Gelände im Wege eines Erbbaurechts zu übernehmen. Seit 2022 fanden wiederholt Gespräche mit dem Verein beziehungswese dessen Vorstand statt. Voraussetzung hierfür war, wie bei städtischem Eigentum zwingend erforderlich, der vollständige und belastbare Nachweis einer Finanzierung für die Übernahme und eine notwendige Sanierung der Anlage. Diese Nachweise wurden trotz mehrfacher Aufforderung und mehrfach verlängerter Fristen nicht vollständig und fristgerecht vorgelegt. Der ursprüngliche Pachtvertrag war zudem ausgelaufen. Die Entscheidung des Stadtrats ist daher das Ergebnis eines langen, transparenten und fairen Prozesses. Nicht eines kurzfristigen oder willkürlichen Handelns.

3. Keine Bevorzugung eines anderen Vereins
Der Vorwurf, die Stadt habe zugunsten eines anderen Vereins, konkret zugunsten des TSV Pfuhl, gehandelt, ist haltlos. Bei der Entscheidung gegen ein Erbbaupachtverhältnis für den NTK gab es keinerlei personelle, politische oder sachliche Verquickung.

4. Entgleisende Vergleiche werden entschieden zurückgewiesen
Die Stadt weist zudem die vom Verein in den Raum gestellten Vergleiche mit strafrechtlichen Tatbeständen („Vereinsmord“) in aller Deutlichkeit zurück. Solche Aussagen sind sachlich falsch, rechtlich abwegig und der öffentlichen Diskussion nicht zuträglich. Erneut gilt: Der Stadtrat hat diese Entscheidungen mit großer Mehrheit und parteiübergreifend getroffen.

Die Stadt Neu-Ulm bedauert die Entwicklung, steht aber zu ihrer Verantwortung für ein rechtssicheres, transparentes und am Gemeinwohl orientiertes Handeln. Die wiederholte öffentliche Verbreitung unzutreffender Behauptungen durch den Verein NTK trägt nicht zur Klärung der Situation bei und wird von der Stadt in dieser Form nicht weiter hingenommen.

Oberbürgermeisterin Katrin Albsteiger: „Wir sind froh, dass das Gericht mit seinem Urteil die Haltung der Stadt Neu-Ulm und die Beschlüsse des Stadtrats eindeutig bestätigt hat. Gleichzeitig bedauern wir sehr, dass es überhaupt zu diesem gerichtlichen Verfahren kommen musste. Diese Entwicklung wäre vermeidbar gewesen. Über mehrere Jahre hinweg hat die Stadt dem Verein NTK Gesprächsbereitschaft signalisiert und ihm konkrete Möglichkeiten eröffnet, das Gelände im Rahmen eines Erbbaurechts weiterzuführen. Voraussetzung dafür waren jedoch verlässliche Zusagen und belastbare Finanzierungsnachweise. Leider hat sich der Verein im Verlauf der jahrelangen Verhandlungen als nicht zuverlässig erwiesen. Fristen wurden wiederholt nicht eingehalten, erforderliche Unterlagen nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorgelegt. Eine vertrauensvolle und tragfähige Zusammenarbeit war unter diesen Umständen nicht mehr möglich. Der Stadtrat und die Stadtverwaltung tragen Verantwortung für städtisches Eigentum und müssen stets im Interesse der Allgemeinheit handeln. Diese Verantwortung haben wir wahrgenommen. Sachlich, transparent und auf Grundlage demokratischer Mehrheitsentscheidungen“.