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Hundebesitzer
Regelungen für Hundebesitzer
Die Stadt Neu-Ulm hat in ihrer Grünanlagensatzung und in der "Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen" Regelungen für Hundebesitzer getroffen:
- Öffentliche Straßen, insbesondere die Gehwege, dürfen nicht mit Hundekot verschmutzt werden. Verunreinigungen durch Hundekot sind vom Hundebesitzer sofort zu beseitigen.
- In öffentlichen Grünanlagen dürfen Hunde nur auf den Wegen und außerdem an der kurzen Leine mitgeführt werden.
- Auf öffentlichen Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
- Für die Naherholungsgebiete Ludwigsfelder und Pfuhler Badesee gilt zusätzlich, dass Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September des Jahres nicht mitgeführt werden dürfen.
Hundekotbeutelständer
Im Geodatenportal finden Sie eine Übersichtskarte mit allen Kotbeutelständern in Neu-Ulm:
Übersichtskarte Hundekotbeutelständer
Satzungen
Die jeweils geltenden Satzungen finden Sie in der Rubrik Stadtrecht/Satzungen:
- 1/4 Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung)
- 1/7 Verordnung über das Mitführen von Hunden
- 7/3 Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen
Kontakt
Thomas Nägele
Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung
Tel. (0731) 7050-7100
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: t.naegele@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Sicherheit und Ordnung
Ludwigstraße 17 / 2. OG
89231 Neu-Ulm