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Regelungen für Hundebesitzer in Neu-Ulm
Allgemeine Regelungen
Die Stadt Neu-Ulm hat in ihrer Grünanlagensatzung und in der "Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen" Regelungen für Hundebesitzer getroffen:
- Öffentliche Straßen, insbesondere die Gehwege, dürfen nicht mit Hundekot verschmutzt werden. Verunreinigungen durch Hundekot sind vom Hundebesitzer sofort zu beseitigen.
- Auf öffentlichen Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
- Für die Naherholungsgebiete Ludwigsfelder und Pfuhler Badesee gilt zusätzlich, dass Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September des Jahres nicht mitgeführt werden dürfen.
Leinenpflicht in Neu-Ulm
Zum Schutz von Mensch, Tier und Natur gilt in Neu-Ulm in bestimmten Bereichen eine Leinenpflicht für Hunde:
- Leinenpflicht besteht für Kampfhunde sowie für Hunde mit einer Schulterhöhe über 50 cm – innerhalb der geschlossenen Ortsbebauung, im Umkreis von 300 m um diese, im Landschaftsschutzgebiet „Donau-Auen“ sowie im geschützten Landschaftsbestandteil „Illerschleife nördlich von Gerlenhofen“ (siehe Hundeleinenverordnung).
- In öffentlichen Grünanlagen dürfen Hunde nur auf den Wegen und an kurzer Leine mitgeführt werden.
Satzungen
Die jeweils geltenden Satzungen finden Sie in der Rubrik Stadtrecht/Satzungen:
- 1/4 Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung)
- 1/7 Verordnung über das Mitführen von Hunden (Hundeleinenverordnung)
- 7/3 Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen
Hundekotbeutelständer
Im Geodatenportal finden Sie eine Übersichtskarte mit allen Kotbeutelständern in Neu-Ulm:
Übersichtskarte Hundekotbeutelständer
Kontakt
Thomas Nägele
Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung
Tel. (0731) 7050-7100
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: t.naegele@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Sicherheit und Ordnung
Ludwigstraße 17 / 2. OG
89231 Neu-Ulm
