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Regelungen für Hundebesitzer in Neu-Ulm

Allgemeine Regelungen

Die Stadt Neu-Ulm hat in ihrer Grünanlagensatzung und in der "Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen" Regelungen für Hundebesitzer getroffen:

  • Öffentliche Straßen, insbesondere die Gehwege, dürfen nicht mit Hundekot verschmutzt werden. Verunreinigungen durch Hundekot sind vom Hundebesitzer sofort zu beseitigen.
  • Auf öffentlichen Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht mitgeführt werden.
  • Für die Naherholungsgebiete Ludwigsfelder und Pfuhler Badesee gilt zusätzlich, dass Hunde in der Zeit vom 1. April bis zum 30. September des Jahres nicht mitgeführt werden dürfen.

 

Leinenpflicht in Neu-Ulm

Zum Schutz von Mensch, Tier und Natur gilt in Neu-Ulm in bestimmten Bereichen eine Leinenpflicht für Hunde:

  • Leinenpflicht besteht für Kampfhunde sowie für Hunde mit einer Schulterhöhe über 50 cm – innerhalb der geschlossenen Ortsbebauung, im Umkreis von 300 m um diese, im Landschaftsschutzgebiet „Donau-Auen“ sowie im geschützten Landschaftsbestandteil „Illerschleife nördlich von Gerlenhofen“ (siehe Hundeleinenverordnung).
  • In öffentlichen Grünanlagen dürfen Hunde nur auf den Wegen und an kurzer Leine mitgeführt werden.

 

Satzungen

Die jeweils geltenden Satzungen finden Sie in der Rubrik Stadtrecht/Satzungen:

  • 1/4 Satzung über die Benutzung der städtischen öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung)
  • 1/7 Verordnung über das Mitführen von Hunden (Hundeleinenverordnung)
  • 7/3 Verordnung über die Reinhaltung der öffentlichen Straßen

 

Hundekotbeutelständer

Im Geodatenportal finden Sie eine Übersichtskarte mit allen Kotbeutelständern in Neu-Ulm:

Übersichtskarte Hundekotbeutelständer 

 

Kontakt

Thomas Nägele
Leiter der Abteilung Sicherheit, Ordnung
Tel. (0731) 7050-7100
Fax (0731) 7050-7099
E-Mail: t.naegele@neu-ulm.de

Stadt Neu-Ulm
Sicherheit und Ordnung
Ludwigstraße 17 / 2. OG
89231 Neu-Ulm