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Einfacher Bebauungsplan M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ in Neu-Ulm / Ludwigsfeld
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm hat in seiner Sitzung am 18.03.2025 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplans M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Planentwurf mit Stand vom 25.02.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. In der Zeit vom 31.03.2025 bis 29.04.2025 wurde der Bebauungsplanentwurf veröffentlicht.
Im Nachgang wurde der Entwurf geändert, sodass eine erneute Veröffentlichung nach § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich ist.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in der beiliegenden Planzeichnung vom 08.12.2025 dargestellt.
Ziele und Zwecke der Planung
Der Geltungsbereich weist eine Größe von ca. 4,5 Hektar auf und liegt innerhalb des seit 2020 rechtsverbindlichen Bebauungsplans M 62.4 "Wohnen am Illerpark". Das Neubauquartier „Wohnen am Illerpark“ ist bereits erschlossen. Die Grundstücksvermarktung für den ersten Bauabschnitt startete 2023.
Aufgrund der vorliegenden Konzeptentwürfe soll der rechtsverbindliche Bebauungsplan nachjustiert werden, um eine bedarfsgerechte und zeitnahe Bebauung des Quartiers zu gewährleisten. Hierzu wird in fünf Baufeldern die städtebauliche Dichte maßvoll angepasst. Dies betrifft im Wesentlichen die Änderung der Bauweise (Geschosswohnungsbau statt Einfamilienhausbau) und in den drei südlichen Baufeldern die Erhöhung der Geschossigkeit um maximal eine Etage.
Für die nicht geänderten Festsetzungen behält der rechtsverbindliche Bebauungsplan weiterhin seine Gültigkeit.
Der einfache Bebauungsplan M 62.4/1 „Wohnen am Illerpark – 1. Änderung“ wird gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Planänderung
Aufgrund der Ergebnisse des Realisierungswettbewerbs für das Baufeld WA21 werden dort die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 auf 0,5 und die Geschossflächenzahl (GFZ) von 1,2 auf 1,5 erhöht. Durch diese Änderung kann das geplante Studierendenwohnheim mit drei Geschossen verwirklicht werden.
Stellungnahmen können innerhalb der Veröffentlichungsfrist nur in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen (rot markiert) und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Stand vom 08.12.2025 einschließlich seiner Begründung und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen ist während der Veröffentlichungsfrist in der Zeit von Montag, 22. Dezember 2025 bis einschließlich Mittwoch, 21. Januar 2026 auf der städtischen Internetseite unter www.neu-ulm.de/auslegungen veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Planunterlagen im oben genannten Zeitraum im Rathaus der Stadt Neu-Ulm, Augsburger Straße 15, Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung, 3. Stock während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Öffnungszeiten Rathaus:
- Montag: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr
- Dienstag: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (nachmittags nur nach Terminvereinbarung)
- Mittwoch: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–16.00 Uhr (nachmittags nur nach Terminvereinbarung)
- Donnerstag: 08.00–12.30 Uhr und 13.30–18.00 Uhr
- Freitag: 08.00–12.30 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)
Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (an die E-Mail-Adresse stadtplanung@neu-ulm.de), können bei Bedarf aber auch auf dem Postweg oder zur Niederschrift beim Dezernat 3, Abteilung Stadtplanung eingereicht werden.
Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweise
Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden vom Planungs- und Umweltausschuss in öffentlicher Sitzung im Rahmen der Abwägung behandelt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Unterlagen der Öffentlichkeitsbeteiligung (im PDF-Format)
Kontakt
Wenn Sie eine Stellungnahme abgeben möchten, senden Sie zur betreffenden Planung eine E-Mail oder ein Schreiben mit Ihren Absenderangaben an:
E-Mail: stadtplanung@neu-ulm.de
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Stadtplanung
Augsburger Str. 15
89231 Neu-Ulm
