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Kommunalwahl in Neu-Ulm: Briefwahl beantragen

Am 8. März sind Kommunalwahlen in Bayern. Neben der Stimmabgabe in einem Wahllokal können die Wahlberechtigten auch per Briefwahl ihre Stimme abgeben.
Am Sonntag, 8. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In Neu-Ulm werden an diesem Tag die Oberbürgermeisterin bzw. der Oberbürgermeister, der Stadtrat sowie der Kreistag neu gewählt.
Alle Stimmberechtigten erhalten bis zum 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung. Dort finden Sie die Nummer und Adresse Ihres Wahllokals. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung am Wahlsonntag zur Abstimmung mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit.
Neben der Stimmabgabe in einem Wahllokal können Sie auch per Briefwahl wählen. Ihre Briefwahlunterlagen können Sie bequem online beantragen – entweder über den QR-Code auf Ihrem Benachrichtigungsbrief oder folgenden Link:
Wahlschein & Briefwahlunterlagen beantragen (komuna.net)
Sie können auch den Vordruck auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsbriefes nutzen oder die Briefwahl über einen formlosen mündlichen (nicht telefonischen) oder schriftlichen Antrag beantragen.
Wichtige Fristen:
Der Online-Antrag mit Briefzustellung ist möglich bis Mittwoch, 4. März 2026 um 12 Uhr. Die persönliche Selbstabholung im Bürgerbüro Neu-Ulm ist bis Freitag, 6. März 2026 um 15 Uhr möglich. Bei Postwegverlust kann der Antrag auf Briefwahl bis spätestens Samstag, 7. März 2026 um 12 Uhr, bei plötzlicher Erkrankung bis Sonntag, 8. März 2026 um 15 Uhr gestellt werden.
Weitere wichtige Informationen zur Kommunalwahl finden Sie hier:
Kommunalwahl 2026 in Neu-Ulm
