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Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein ist Voraussetzung zur Vormerkung bzw. zum Bezug einer geförderten Mietwohnung. Die Gültigkeitsdauer eines Wohnberechtigungsscheines beträgt 1 Jahr. Die Voraussetzung für einen solchen Schein ist die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.
Besonderheiten
- Wohnungsvergabe nach sozialer Dringlichkeit
- Beschränkung der Wohnfläche nach Haushaltsgröße
- alleinstehend bis 50 m² oder 2 Wohnräume
- Zwei Haushaltsangehörige bis 65 m² oder drei Wohnräume
- Drei Haushaltsangehörige bis 75 m² oder drei Wohnräume
- für jeden weiteren Haushaltsangehörigen 15 m² oder einen Wohnraum mehr
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweis der vergangenen 12 Monate vor Antragstellung
- Gehaltsabrechnung der letzten 12 Monate
- Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (WBS I; siehe Formulare weiter unten)
- Beiblatt zum Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (Angaben zur Dringlichkeit; siehe Formulare weiter unten)
- Einkommenserklärung für den/die Antragsteller/in (Stabau IIIa; siehe Formulare weiter unten)
- Sofern Sie weitere Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen haben:
Einkommenserklärung für weitere Haushaltsangehörige (Stabau IIIb; siehe Formulare weiter unten)
Kosten
Rahmengebühr von € 7,50 bis € 30,00
Formulare
Um Ihnen die Formalitäten zu erleichtern, können Sie die amtlichen Formulare downloaden, ausfüllen und ausdrucken:
Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (WBS I)
Beiblatt zum Antrag auf Feststellung der Wohnberechtigung (Angaben zur Dringlichkeit)
Einkommenserklärung Antragsteller/in (Formblatt Stabau III a)
Einkommenserklärung weitere Haushaltsangehörige (Formblatt Stabau III b)
Erläuterungen zu Formblatt Stabau III a/b
Die Formulare können Sie direkt am Computer ausfüllen.
Die unterschriebenen und ausgedruckten Formulare senden Sie bitte mit Einkommensnachweisen an:
Stadt Neu-Ulm
Abteilung Bauordnung
Augsburger Straße 15
89231 Neu-Ulm
Aus rechtlichen Gründen kann der Antrag nicht als E-Mail übersandt werden, da die Stadt Neu-Ulm Ihre Unterschrift zur Bearbeitung benötigt.
Kontakt
Ansprechpartnerin für Ihre Fragen:
Stephanie Dannemann
Rathaus, 3. Stock, Zimmer 310
Tel. (0731) 7050-1213
Fax (0731) 7050-1299
E-Mail: s.dannemann@neu-ulm.de